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Betriebliches Gesund­heits­management lohnt sich immer

Durch be­trieb­liches Ge­sund­heits­ma­nage­ment sen­ken Kon­zer­ne die Fehl­zei­ten der Mit­ar­beiter. Mit dem rich­tigen Kon­zept schaf­fen das auch klei­nere Fir­men. Dies er­for­dert enge Ko­ope­ra­tion mit den Kran­ken­kas­sen – und Rück­spra­che mit Steu­er­be­ra­ter sowie Anwalt.

Text: Midia Nuri


Heilen ist gut, Vor­sor­gen ist bess­er. Mit speziellen Ange­boten ermuntern viele Krankenkassen darum Unternehmer, etwas für die Gesund­heit ihrer Beschäftigten zu tun. So kann der Chef bei zahlre­ichen Krankenkassen für dort Ver­sicherte beispiel­sweise Unter­stützung für Kurse oder Beratungs­ge­spräche erhal­ten. Es gibt auch die Möglichkeit, etwa mit ein­er zusät­zlichen Brille etwas für die Gesund­heit der Mitar­beit­er zu tun. Oder Absprachen für eine gut organ­isierte betriebliche Wiedere­ingliederung nach ein­er krankheits­be­d­ingten Auszeit zu tre­f­fen. Fir­menchefs, die hier­bei inten­siv mit Krankenkassen zusam­me­nar­beit­en, tun nicht nur etwas für die physis­che oder psy­chis­che Gesund­heit ihrer Beschäftigten. Sie stärken so auch die finanzielle Gesund­heit ihres Unternehmens. Denn betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment hil­ft dabei, Kosten zu sparen und die Leis­tungskraft der Mitar­beit­er zu erhöhen. Unternehmer soll­ten klären, was sachgerecht sowie auch steuer­lich und sozial­rechtlich sin­nvoll oder nötig ist.

Gesundheitsmanagement? Fehlzeiten kosten mehr!

Krankheits­be­d­ingte Aus­fälle ihrer Mitar­beit­er kosten deutsche Unternehmen eine Stange Geld. 2017 zahlten die Fir­menchefs schätzungsweise 53 Mil­liar­den Euro an Lohn­fortzahlung für kranke Mitar­beit­er. Im Jahr 2006 waren es nur gut 25 Mil­liar­den Euro. Natür­lich spielt bei der Zunahme auch eine Rolle, dass es mehr Beschäftigte gibt und die Gehäl­ter gestiegen sind. Wesentlich für diese Entwick­lung ist allerd­ings der seit eini­gen Jahren steigende Kranken­stand. Und gegen den lässt sich durch gutes betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment etwas tun. Das gilt nicht nur für Konz­erne. Kleinere Fir­men kön­nen davon eben­falls prof­i­tieren. Und ger­ade solche Fir­men hät­ten ein betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment oft auch beson­ders nötig. Denn bei ihnen ist die Zahl der Fehlt­age rel­a­tiv hoch, wie der BKK-Gesund­heit­sre­port fest­stellt. Konz­er­nen mit ihren häu­fig aus­ge­feil­ten Pro­gram­men für Gesund­heits­man­age­ment ist es dage­gen gelun­gen, die Fehlzeit­en zu reduzieren.

Fehl­zeiten mit be­trieb­lichem Gesundheitsmanagement senken

Die gute Nachricht: Unternehmer kön­nen durch ein sin­nvolles betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment die Fehlzeit­en ihrer Mitar­beit­er verkürzen. Präven­tion wirkt, das ist wis­senschaftlich erwiesen. Die Zahlen sind deut­lich: In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten lässt sich die Hälfte der Fehlt­age auf Langzeit­erkrankun­gen zurück­führen. In größeren Betrieben ist dieser Anteil auf­grund umfassender Ange­bote für Präven­tion und Wiedere­ingliederung um zehn Prozent­punk­te niedriger. Die dort häu­fig sehr umfassenden Ange­bote mit ver­schieden­sten Präven­tion­s­maß­nah­men lohnen sich also. Betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment dient damit nicht nur der Mitar­beit­er­wer­bung und ‑bindung. In den Per­son­al­abteilun­gen hat sich längst herumge­sprochen, dass sich Aus­gaben selb­st für üppige Präven­tion­sange­bote rech­nen. Denn diese Kosten liegen immer noch unter denen der son­st durch Krankheit verur­sacht­en, unver­mei­dlichen Fehltage.

Gesundheitsmanagement: Diese Pflich­ten haben Arbeitgeber

Zumin­d­est teil­weise ist betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment für Arbeit­ge­ber jedoch nicht nur Eigen­nutz, gepaart mit sozialem Gemeinsinn, son­dern geset­zliche Pflicht. Einem langzeit­erkrank­ten Mitar­beit­er muss der Arbeit­ge­ber näm­lich Maß­nah­men zur betrieblichen Eingliederung anbi­eten. Das Wichtig­ste zu diesem The­ma hat die Tech­niker Krankenkasse über­sichtlich zusam­mengestellt. Erkrankt jemand länger, müssen Unternehmer im Rah­men des betrieblichen Eingliederungs­man­age­ments klären, wie sie ein für ihn gesund­heits­fre­undlich­es Arbeit­sum­feld schaf­fen kön­nen. Kehrt der Beschäftigte nach län­ger­er Erkrankung an seinen Arbeit­splatz zurück, geht dies im Rah­men ein­er stufen­weisen Wiedere­ingliederung auch schrit­tweise. Zu weit­eren flankieren­den Maß­nah­men kön­nen Verän­derun­gen an Abläufen oder im Arbeit­splatzum­feld gehören, etwa nach einem Band­scheiben­vor­fall. Oder der Betrof­fene erhält neue Auf­gaben. Prak­tis­che Han­dre­ichun­gen für die Eingliederung erkrank­ter Mitar­beit­er find­en Unternehmer bei den Inte­gra­tionsämtern. Beruf­sgenossen­schaften und Krankenkassen ste­hen eben­falls als Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung. Unternehmer soll­ten zudem natür­lich Detail­fra­gen aus Arbeits‑, Steuer- oder auch Daten­schutzrecht mit Anwalt oder Steuer­ber­ater klären.

Psy­chi­sche Ge­sund­heits­risiken nicht vergessen

Auch bei der Gefährdungs­beurteilung kön­nen neben Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen die Krankenkassen helfen. Das
ist mit Blick auf die Präven­tion sehr sin­nvoll. Denn es geht ja nicht nur beispiel­sweise um die ergonomis­che Gestal­tung eines Arbeit­splatzes. Ger­ade die psy­chis­che Gefährdungs­beurteilung bildet oft eine gute Basis für die Entwick­lung wirkungsvoller Präven­tion­sange­bote. Auch zu der sind Arbeit­ge­ber inzwis­chen verpflichtet. Allerd­ings dürften kleine und mit­tel­große Betriebe dazu ohne externe Unter­stützung kaum in der Lage sein. Allein in Deutsch­land gibt es laut Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) derzeit 90 unter­schiedliche Ver­fahren zur Gefährdungs­beurteilung psy­chis­ch­er Belas­tun­gen. Daher ist Hil­fe durch einen Dien­stleis­ter hier beson­ders sinnvoll.

Be­trieb­liches Ge­sundheits­ma­nagement er­for­dert Prävention

Wie heißt es im Fußball so schön: „Nach der Reha ist vor der Reha“. Damit das nicht im Unternehmen passiert, soll­ten sich Fir­menchefs bei ihrem betrieblichen Gesund­heits­man­age­ment vor allem auf die Präven­tion konzen­tri­eren. Denn Vor­sor­gen ist bekan­ntlich bess­er als Heilen. Das gilt für gesunde Mitar­beit­er natür­lich eben­so wie für bere­its früher ein­mal Erkrank­te. Min­destens 300 Mil­lio­nen Euro jährlich sollen Kranken- und Pflegekassen für Gesund­heits­förderung unter anderem in Betrieben sowie Schulen und anderen Ein­rich­tun­gen aufwen­den. Für Unternehmer ein weit­er­er Grund, den Mitar­beit­ern ein Präven­tion­sange­bot zu machen. Großes Eigen­in­ter­esse an gesun­den Beschäftigten haben sie ja sowieso, jet­zt wird das Engage­ment auch finanziell bess­er unter­stützt. „Gesund leben und arbeit­en“ betra­chtet die Bun­desregierung als eines der Hand­lungs­felder, für die Maß­nah­men anste­hen, berichtet die „Ärztezeitung“.

Kranken­kas­sen bie­ten Kur­se für das Gesundheitsmanagement

Das zum Jahres­be­ginn 2016 über­ar­beit­ete – über mehrere Geset­zes­texte ver­streute – Präven­tion­s­ge­setz sieht neben diversen Maß­nah­men wie etwa Schutz­imp­fun­gen unter anderem auch vor, dass die Kassen zwei Euro pro Ver­sicherten für betriebliche Präven­tion aus­geben. Das soll­ten Unternehmer für ihr betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment nutzen. Zur besseren Ver­net­zung ver­schieden­er Maß­nah­men rund um die Präven­tion hat die Bun­desregierung Koor­dinierungsstellen ein­gerichtet, die kassenüber­greifend berat­en sollen. Unternehmer kön­nen auch eine Krankenkasse ansprechen, um sich nach Präven­tion­s­möglichkeit­en vor Ort zu erkundi­gen. Entwed­er eine Kasse, in der die meis­ten Mitar­beit­er ver­sichert sind, oder eine Kasse vor Ort, die sich stark mit Ange­boten engagiert. Möglicher­weise bieten die bere­its etwas Passendes an oder helfen Unternehmern, Ange­bote für ihre Mitar­beit­er zu organisieren.

Auch für gute An­ge­bote braucht es nicht viel

Die vernün­ftige, umfassende gesund­heitliche Präven­tion muss nicht viel kosten. Wed­er sind Fit­ness­räume nötig, noch Inhouse-Entspan­nungsange­bote oder ein angestell­ter Betrieb­sarzt – das wäre in Unternehmen mit weni­gen Mitar­beit­ern unre­al­is­tisch. Aber auch Inhab­er klein­er Betriebe kön­nen ihren Mitar­beit­ern steuer­begün­stigt den Kurs in Rück­engym­nas­tik, das Anti-Stress-Train­ing, die Ernährungs­ber­atung, den Yogakurs bezahlen. Bis zu 500 Euro pro Kopf und Jahr dür­fen für betriebliche Gesund­heits­förderung ange­set­zt wer­den, unter Umstän­den sog­ar mehr. Und wenn sich mehrere Unternehmen ein­er Region zusam­men­tun, kön­nen sie für die Belegschaften ein Präven­tion­spro­gramm von einem Dien­stleis­ter zusam­men­stellen lassen. Ihre Mitar­beit­er kön­nen entsprechende Beratun­gen und Kurse auf frei­williger Basis in der Mit­tagspause oder nach Dien­stschluss besuchen. Falls es dafür keinen Platz in der Fir­ma gibt, lassen sich Räume im Gemein­de­haus, in ein­er Kindertagesstätte oder beim Sportvere­in anmi­eten. Über­haupt emp­fiehlt sich eine enge Zusam­me­nar­beit mit Vere­inen, Innun­gen, Kam­mern oder Land­schaftsver­bän­den vor Ort. Es gibt viele Möglichkeit­en. Unternehmer soll­ten sich umhören und das mit ihren Mitar­beit­ern besprechen.

Pa­let­te reicht von Yo­ga­kurs bis Raucherentwöhnung

Das Ange­bot an Präven­tion­skursen für attrak­tives und sin­nvolles betrieblich­es Gesund­heits­man­age­ment ist bre­it: Rück­en­schule, Augen­schule, Raucher­en­twöh­nungskurse, Yoga, Qigong oder auch pro­gres­sive Muske­lentspan­nung – all dies sind von den Krankenkassen anerkan­nte Möglichkeit­en. Unternehmer kön­nen vieles anbi­eten, all­ge­mein wie auch speziell mit Blick auf Suchterkrankun­gen oder auf psy­chis­che Erkrankun­gen wie die hierzu­lande zunehmende Depres­sion. Manch­mal ist die beste Präven­tion aber auch ein­fach das gute alte Nach­haus­eschick­en eines kranken Mitar­beit­ers. Wie sin­nvoll Präven­tion ist, erk­lärt sich aus den Grün­den für Langzeit­erkrankun­gen: Muskel- und Skelet­terkrankun­gen wie Rück­en­lei­den sowie psy­chis­che Störun­gen sind dem BKK-Report zufolge die häu­fig­sten Ursachen. Diese bei­den Krankheit­en verur­sachen mehr als jeden zweit­en Kranken­geld­tag – und sie lassen sich rel­a­tiv gut mit Präven­tion­skonzepten verhindern.

Vor­sor­ge ist für die Mit­ar­bei­ter steuerbegünstigt

Bieten Unternehmer ihren Mitar­beit­ern im Rah­men des betrieblichen Gesund­heits­man­age­ments einen Präven­tion­skurs an, ist das steuer­begün­stigt: Sie kön­nen Gesund­heits­för­der­maß­nah­men wie etwa Kurse als Per­son­alkosten gel­tend machen und natür­lich auch die Vors­teuer ziehen. Mit dem Steuer­ber­ater klären Unternehmer die Details. Und für den Mitar­beit­er ist so eine Zuwen­dung bis zu ein­er Höhe von 500 Euro jährlich lohn­s­teuer- und abgaben­frei. Da ist sich­er einiges an Yoga, Tai­ji­quan, Rück­en- oder Sehschule drin. Ideen find­en Unternehmer beim Net­zw­erk für betriebliche Gesund­heits­förderung. Eine Möglichkeit für die Mitar­beit­er find­et sich in dem bun­ten Strauß an Möglichkeit­en allemal.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.


Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürnberg

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